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Unsere Gemeinderäume können Sie mieten

 

Gerne vermieten wir Ihnen Gemeinderäume für Familienfeste und sonstige Veranstaltungen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über Preise und Bedingungen. Bitte wenden Sie sich für Buchungen an das Pfarramt.

 
 

Preisliste

Preise in Klammern für Mitglieder der Kirchengemeinde St. Elisabeth als Privatmieter oder Veranstalter. Während der Schulferien können keine Veranstaltungen stattfinden. Parkplätze können lediglich im Ferienwaldheim Gallenklinge zur Verfügung gestellt werden.

 

 

1. Preise für nicht regelmäßige Benutzung

 

 

Konferenzraum

Schwabstraße

(ca. 20 Pers.)

Schwabstraße 74

Stuttgart-West

 

Singsaal

Schwabstraße

(ca. 50 Pers.), Schwabstraße 70B (Eingang über Hof Schwabstraße 74)

Stuttgart-West

Gemeindesaal

St. Stefan

(ca. 100 Pers.), Rotenwaldstraße 98

Stuttgart-West

Gemeindesaal

Schwabstraße

(ca. 200 Pers.), Schwabstraße 74, Stuttgart-West

Ferienwaldheim Gallenklinge

(Saal ca. 100 Pers., Außenanlagen, Spiel- und Sportplatz)

Nittelwaldstr. 71

Stuttgart-Botnang

Pro Stunde

20,00 €

(10,00 €)

30,00 €

(20,00 €)

40,00 €

(30,00 €)

50,00 €

(40,00 €)

55,00 €

(40,00 €)

Tagespauschale

100,00 €

(50,00 €)

150,00 €

(100,00 €)

200,00 €

(150,00 €)

250,00 €

(200,00 €)

300,00 €

(200,00 €)

nur Außenbereich: 60,00 € (40,00 €)

Geschirr- und Küchenbenutzung

nicht möglich

50,00 €

(25,00 €)

 

2. Preise für regelmäßige Benutzung

 

Pro Stunde bei Veranstaltung ohne Umsatz*

5,00 €

(2,00 €)

5,00 €

(2,00 €)

5,00 €

(2,00 €)

5,00 €

(2,00 €)

5,00 €

(2,00 €)

Pro Stunde bei Veranstaltungen mit Umsatz

10,00 €

(5,00 €)

10,00 €

(5,00 €)

10,00 €

(5,00 €)

20,00 €

(10,00 €)

20,00 €

(10,00 €)

Geschirr- und Küchenbenutzung

nicht möglich

20,00 €

(10,00 €)

Ermäßigung bei Jahresmietvertrag

Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als einem Jahr wird die Jahresmiete

als Ausgleich für Schließzeiten um 10% ermäßigt.

 

*Der ermäßigte Satz kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Teilnahme generell kostenlos ist bzw. der Veranstalter oder die Leitung der Veranstaltung kein Entgelt für die Veranstaltung erhält.

 

 

 

Mietbedingungen

  1. Die Nutzung ist nur für nach Art, Inhalt und Abwicklung mit den Grundsätzen der katholischen Kirche und der Kirchengemeinde St. Elisabeth übereinstimmende Veranstaltungen möglich. Der Mieter darf die Mietsache nur selbst und für den oben angegebenen Zweck nutzen; eine Überlassung an Dritte ist ausgeschlossen. Das Hausrecht übt die Hausaufsicht oder eine von der Kirchengemeinde beauftragte Person aus; deren Weisungen ist, soweit sie sich auf das Hausrecht stützen, unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, Nutzung durch Dritte oder zu anderen als den angegebenen Zwecken können den sofortigen Abbruch der Veranstaltung, Hausverbot und Schadensersatzansprüche der Kirchengemeinde gegen den Mieter, bei Dauermietverträgen eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen.
  2. Zur Mietdauer gehören neben der Veranstaltungsdauer selbst auch Zeiten der Vorbereitung und der nachherigen Reinigung durch den Mieter bzw. vom Mieter beauftragte Dritte (Catering, Reinigungsfirma o.ä.). Diese Zeiten werden nach angefangenen Stunden hinzugerechnet. Bei Überschreiten der vereinbarten Mietdauer werden zusätzlichen Stunden in Rechnung gestellt.
  3. Durch die Hausaufsicht wird bei einmaligen Veranstaltungen eine Kaution in Höhe von 200,00 € eingenommen, die bei der Einweisung passend in bar zu entrichten ist. Die Übergabe der Mietsache (einschließlich der Schlüssel), die Einweisung und Abnahme durch die Hausaufsicht erfolgt an einem Werktag bzw. in Absprache mit der Hausaufsicht.
  4. Die Miete wird unter Angabe des Buchungszeichens an das kath. Pfarramt, Kto 2135997 bei der BW-Bank (BLZ 60050101) überwiesen oder in bar im Pfarramt bezahlt. Erst nach Eingang der Miete kann die Einweisung durch die Hausaufsicht und Schlüsselübergabe erfolgen. Der unterschriebene Mietvertrag wird wirksam mit Eingang der Miete in der Pfarramtskasse. Bei Überschreitung der Nutzungsdauer werden die Mehrzeiten mit der Kaution verrechnet bzw. nachgefordert.
  5. Bei regelmäßiger Vermietung wird die Miete im voraus für die Dauer des Mietverhältnisses fällig. Eine Kündigung eines unbefristeten Vertrages ist bis drei Monate zum Ende des Vertragsjahres möglich. Ein befristeter Vertrag verlängert sich nicht automatisch.
  6. Das Mietverhältnis schließt die Nutzung der Toiletten ein. Die Kirchengemeinde übernimmt weder für Garderobe noch für andere vom Mieter und Gästen mitgebrachte Gegenstände die Haftung.
  7. Durch die Gemeinde werden keine Getränke oder Speisen zur Verfügung gestellt. Bei Küchenbenutzung ist die Küchenordnung Bestandteil dieses Mietvertrages. Die Küche wird lediglich zur Verteilung bzw. Endzubereitung (Warmhalten, Aufwärmen) anderswo zubereiteter Speisen benutzt. Die Kirchengemeinde übernimmt bezüglich ausgegebener Speisen und Getränke keine Haftung.
  8. Die Hausaufsicht steht während der Dauer der Veranstaltung nicht zur Verfügung.
  9. Der Mieter hat die Mietsache schonend, sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Er haftet - auch ohne Verschulden - für alle durch die Benutzung entstandenen Schäden. Schadensersatzansprüche an die Kirchengemeinde sind - außer bei grober Fahrlässigkeit der Kirchengemeinde - ausgeschlossen.
  10. Lärmschutzbestimmungen und Sperrzeiten sind zu beachten. Geräusche, insbesondere Musik, sind in allen Räumen während der Ruhezeiten, besonders ab 22.00 Uhr, auf Zimmerlautstärke zu reduzieren, im Gemeindehaus St. Stefan insbesondere auch während der Gottesdienstzeiten. In den Räumen herrscht striktes Rauchverbot. Raucher benutzen die aufgestellten Aschenbecher.
  11. Nach dem Ende der Veranstaltung sind die Räume vom Mieter im ursprünglichen Zustand wieder herzurichten. Das Geschirr ist gespült auf den Arbeitsflächen abzustellen. Die Räume sind besenrein zu reinigen, die Sanitärräume (einschl. Toiletten und Waschbecken) sowie ggfs. Spüle und Arbeitsflächen sind nass zu reinigen. Für die Reinigung sind die vom Haus zur Verfügung gestellten Gerätschaften und Mittel zu verwenden. Müll ist durch den Mieter selbst zu entsorgen.
  12. Bei Beauftragung Dritter haftet der Mieter für entstandene Schäden und Mängel. Diese sind vom Mieter der Hausaufsicht mitzuteilen. Die ordnungsgemäße Hinterlassung und Reinigung der Mietsache wird von der Hausaufsicht überprüft, etwaige Mängel und Beschädigungen werden protokolliert. Die Behebung von Mängeln und Schäden wird durch die Kirchengemeinde beauftragt und dem Mieter in Rechnung gestellt. Ggfs. wird die Kaution bis zur Behebung von Schäden und Mängeln einbehalten. Im Streitfall entscheidet das Pfarrbüro.
  13. Bei Mehrfachvermietungen am Wochenende kann nach der vorhergehenden Vermietung keine Reinigung durch den Vermieter erfolgen. Der Folgemieter übernimmt die Mietsache in dem vom Vormieter hinterlassenen Zustand.
  14. Ein Rücktrittsrecht besteht nur bis 14 Tage vor dem Termin der Vermietung bei schriftlicher Benachrichtigung des Pfarramtes durch den Mieter; in diesem Fall ist eine Verwaltungsgebühr von 15,00 € zu zahlen. Danach wird die gesamte Miete in Rechnung gestellt; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten.

 

Küchenordnung

  1. Der Mieter oder eine von ihm bestimmte Person ist für den Küchenbetrieb verantwortlich.
  2. Sämtliche Einrichtungen in der Küche, vor allem die Küchengeräte, das Geschirr und das Besteck sind pfleglich zu behandeln.
  3.  Sämtliche Abfälle sind nach der Veranstaltung umgehend durch den Mieter selbst zu entsorgen. Dazu sind Müllsäcke mitzubringen.
  4. Speisereste dürfen nicht in die Becken oder Toiletten gegeben werden. Bei Verstopfung muss der Mieter die Rohrreinigung bezahlen.
  5. Es dürfen keine Reste von Lebensmitteln in der Küche bzw. im Kühlschrank zurückgelassen werden.
  6. Beschädigungen aller Art sind der Hausaufsicht zu melden, in dringenden Fällen sofort. Beschädigtes, zerbrochenes oder fehlendes Geschirr und Besteck hat der Mieter zu ersetzen.
  7. Arbeitsflächen, Spülen, Herd, Geschirrspüler und ggf. andere Geräte und Maschinen, sind nach Gebrauch zu putzen, bzw. sauber abzuwischen. Im Geschirrspüler sollten sich weder Wasser noch zerbrochene Glasstücke befinden.
  8. Benutztes Geschirr, Besteck und sonstige Gegenstände sind zu spülen und auf den gereinigten Arbeitsflächen abzustellen. Dazu sind ausreichend Geschirrtücher mitzubringen.
  9. Die Küche ist besenrein zu verlassen.
  10. Geschirr, Besteck und sonstige Gegenstände, die zur Einrichtung der Küche gehören, dürfen nicht - auch nicht vorübergehend - mitgenommen werden.
  11. Eventuell mitgebrachtes Geschirr und Besteck ist nach der Veranstaltung wieder mit nach Hause zu nehmen.
  12. Von durch die Hausaufsicht eingewiesenen Personen dürfen folgende Küchengeräte (soweit in der jeweiligen Küche vorhanden) benutzt werden: Spülmaschine, Kühlschrank, Herd, Mikrowelle, Dampfkonvektomat, Kaffeemaschine. Nicht benutzt werden dürfen die Kipppfanne und der Dampfdruckkessel im Ferienwaldheim Gallenklinge).